Kfz-Schadengutachten
Das Honorar richtet sich nach Schadenhöhe und Begutachtungsumfang.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kann die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten übernehmen.Die Kostenübernahme hängt vom Einzelfall und der Haftungsquote ab.